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Super-GAU

Als Super-GAU wird ein Unfall bezeichnet, bei dem stärkere Belastungen auftreten, als beim schlimmsten Störfall, für den eine technische Anlage ausgelegt wurde. Es handelt sich also um einen Unfall, der die Belastungsgrenze der Anlage überschreitet.
Mit “Super” wird angedeutet, dass die Folgen des GAU übertroffen werden. Dabei wird die Vorsilbe super- in der ursprünglichen lateinischen Bedeutung ‘über’, ‘darüber hinaus’ verwendet. Der Fachbegriff ist die etwas umständlichere Umschreibung ‘auslegungsüberschreitender Störfall’.

Eine Bedingung für die Genehmigung von kerntechnischen Anlagen ist der Nachweis, dass selbst im Falle des größten anzunehmenden Unfalls (GAU) kein radioaktives Material an die Umwelt abgegeben wird. Ein solcher Unfall könnte ein Erdbeben, eine Flutkatastrophe oder ein Terrorangriff sein. Die Auswirkungen auf den Kernreaktor bei einem solchen Unfall können durch entsprechende Planung und Konstruktion minimal gehalten werden, so dass keine Gefahr für die Umwelt besteht.
Tritt jedoch ein Unfall ein, der in der Planung des Kraftwerkes nicht bedacht wurde oder nicht bedacht werden konnte, so kann dieser eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Kraftwerkes darstellen. Im Fall von Tschernobyl war es das Zusammenspiel von ungünstigen Faktoren beim Testlauf, menschlichen Fehlentscheidungen sowie Konstruktionsmängeln, die zur Katastrophe geführt haben.

INES Stufen

Die IAEA hat nach dem Unglück von Tschernobyl eine Stufenskala eingeführt, nach der nukleare Störfälle bemessen werden. Diese Stufen werden INES (International Nuclear Event Scale) genannt. Die folgende Tabelle stellt die Stufen samt Beschreibung dar. Die Katastrophe von Tschernobyl wurde offiziell als Stufe-7 Störfall eingestuft. Neben Tschernobyl gibt es nur einen weiteren Stufe-7 Störfall: die Flutkatastrophe von Fukushima.

Stufe Bezeichnung Beschreibung Anzahl bekannter Störfälle
7 Katastrophaler Unfall Erhebliche Freisetzung von radioakt. Material, meist über Landesgrenzen hinaus 2
6 Schwerer Unfall bedeutende Freisetzung von radioakt. Material, Einsatz von Katastrophenschutz-Maßnahmen 1
5 Ernster Unfall begrenzte Freisetzung von radioakt. Material, geringer Einsatz von Katastrophenschutz-Maßnahmen 5
4 Unfall geringe Freisetzung von radioakt. Material, mindestens ein Tod durch Strahleneinwirkung 5
3 Ernster Störfall sehr geringe Freisetzung von radioakt. Material, keine Tode durch Strahleneinwirkung, geringe Belastung der umliegenden Bevölkerung 5
2 Störfall keine Freisetzung von radioakt. Material, begrenzter Ausfall von Sicherheitsvorkehrungen 8
1 Störung keine Freisetzung von radioakt. Material, Abweichung vom normalen Betrieb 4
0 Abweichung geringe sicherheitstechnische Bedeutung 4
Letztes Update: 01.03.2018